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KVG-Prämien 2027 für Grenzgänger: Krankenkasse vergleichen und bis 30. November kündigen

Oktober 2026·10 Min. Lesezeit

Aktualisiert am 20. Oktober 2026 — Regeln für 2027.

Ende September hat die Schweiz die Krankenkassenprämien 2027 veröffentlicht: +5,0 % im Durchschnitt. Wenn Sie in Frankreich wohnen und sich für das KVG (LAMal) entschieden haben, betrifft Sie diese Zahl nicht direkt: Ihre Prämien folgen einem eigenen Tarif, der für Personen mit Wohnsitz in Frankreich berechnet wird.

Für 2027 bewegt sich dieser Tarif kaum. Die Unterschiede zwischen den Krankenkassen bleiben aber enorm, und Sie haben nur bis zum 30. November Zeit, um auf den 1. Januar zu wechseln. Hier erfahren Sie, was Sie wissen müssen und wie Sie vorgehen.

Grenzgänger: ein Tarif „Frankreich“, kein kantonaler Tarif

Für Versicherte mit Wohnsitz in einem Land der Europäischen Union sieht das Schweizer Recht vor, dass die Prämien nach dem Wohnsitzstaat berechnet werden. Jede Krankenkasse legt also eine eigene Prämie für Frankreich fest, gestützt auf die Gesundheitskosten in Frankreich. Ihr Arbeitskanton spielt keine Rolle, Ihr Lohn ebenso wenig. Ihre Prämie hängt ab von:

  • der gewählten Krankenkasse
  • Ihrer Altersgruppe (Kinder bis 18 Jahre, junge Erwachsene von 19 bis 25 Jahren, Erwachsene ab 26 Jahren)
  • der Unfalldeckung, ob eingeschlossen oder nicht

Eine weitere Besonderheit: Nicht alle Krankenkassen versichern Personen mit Wohnsitz in Frankreich. Für 2027 nennt die offizielle Liste des Bundesamts für Gesundheit (BAG) 13 Kassen.

Die Prämien 2027 für Versicherte mit Wohnsitz in Frankreich

Hier die monatlichen Prämien 2027 für Erwachsene (ab 26 Jahren), ohne Unfalldeckung, gemäss der offiziellen Prämienübersicht EU/EFTA/UK des BAG (Seiten „Frankreich“), von der günstigsten zur teuersten:

  • Helsana: CHF 209.30
  • SWICA: CHF 237.80
  • Mutuel Assurance Maladie: CHF 345.40
  • Assura: CHF 439.90
  • Vivao Sympany: CHF 461.30
  • Sanitas: CHF 474.90
  • Agrisano: CHF 489.30
  • ÖKK: CHF 597.10
  • Concordia: CHF 652.10
  • CSS: CHF 697.50
  • Aquilana: CHF 724.10
  • Visana: CHF 755.40
  • KPT: CHF 823.10

Für Erwachsene beträgt der Unterschied zwischen der günstigsten und der teuersten Kasse mehr als CHF 600 pro Monat, also über CHF 7000 pro Jahr — obwohl die Leistungen der Grundversicherung gesetzlich festgelegt und bei allen Kassen gleich sind. Bei den jungen Erwachsenen ist SWICA am günstigsten (CHF 178.30), vor Helsana (CHF 188.40); bei den Kindern Helsana (CHF 48.10), vor SWICA (CHF 59.50).

Im Vergleich zu 2026 haben 8 der 13 Kassen ihre Prämie für Erwachsene nicht verändert. Helsana steigt um 4,7 %, Visana um 9,5 % und Vivao Sympany um 18,6 %; SWICA sinkt um 3,5 % und Mutuel Assurance Maladie um 1 %. Der für die Schweiz angekündigte „durchschnittliche“ Anstieg von 5 % sagt also nichts über Ihre Situation aus: Massgebend ist das Schreiben Ihrer Krankenkasse.

Und die Unfalldeckung? Die obigen Beträge gelten ohne Unfalldeckung. Wenn Sie mindestens 8 Stunden pro Woche beim gleichen Schweizer Arbeitgeber arbeiten, sind Sie in der Regel bereits über die obligatorische Unfallversicherung Ihres Arbeitgebers (UVG) gegen Unfälle versichert. Sie können dann bei Ihrer Krankenkasse beantragen, die Unfalldeckung im KVG mit einer Bestätigung Ihres Arbeitgebers zu sistieren: Prüfen Sie Ihre Police, damit Sie nicht doppelt bezahlen.

Die wichtige Frist: Die Kündigung muss spätestens am 30. November eintreffen

Die Regel stammt aus dem Schweizer Krankenversicherungsgesetz (KVG, Art. 7) und gilt für alle KVG-Versicherten, auch für Grenzgänger. Ihre Krankenkasse muss Ihnen die neue Prämie mindestens zwei Monate im Voraus mitteilen — in der Praxis vor Ende Oktober. Danach können Sie mit einer Kündigungsfrist von einem Monat auf den 1. Januar wechseln.

Konkret heisst das: Ihre Kündigung muss spätestens am 30. November 2026 bei Ihrer Krankenkasse eintreffen. Massgebend ist das Eingangsdatum, nicht das Versanddatum. Das BAG empfiehlt, die Kündigung vor dem 15. November eingeschrieben zu versenden. Aus Frankreich ist ein internationaler Einschreibebrief mehrere Tage unterwegs: Planen Sie daher besser Anfang November ein, mit Rückschein (avis de réception).

Frist verpasst? Da Versicherte mit Wohnsitz in Frankreich zwingend die ordentliche Versicherung haben (siehe unten), erlaubt ihnen das Gesetz auch einen Wechsel auf den 1. Juli, mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten: Die Kündigung muss dann spätestens am 31. März eintreffen.

Krankenkasse wechseln — Schritt für Schritt

  • Lesen Sie das Schreiben Ihrer Krankenkasse mit Ihrer Prämie 2027, und vergleichen Sie sie mit der offiziellen Übersicht des BAG.
  • Melden Sie sich bei der neuen Krankenkasse an. In der Grundversicherung muss eine Kasse alle Personen aufnehmen, ohne Gesundheitsfragebogen und unabhängig vom Alter — vorausgesetzt, sie versichert Personen mit Wohnsitz in Frankreich.
  • Kündigen Sie Ihre Grundversicherung bei der bisherigen Kasse schriftlich. Die offizielle Website Priminfo bietet Musterbriefe für die Kündigung und für die Anmeldung. Bewahren Sie eine Kopie und den Einlieferungsnachweis auf.
  • Warten Sie beide Bestätigungen ab. Ihre bisherige Versicherung endet erst, wenn die neue Kasse der alten mitgeteilt hat, dass sie Sie ohne Unterbruch versichert; die alte Kasse teilt Ihnen danach das Enddatum mit. Am 1. Januar entsteht also keine Deckungslücke.
  • Denken Sie an die französische Seite. Ihre Versicherungsdeckung in Frankreich beruht auf dem Formular S1, das Ihre Schweizer Krankenkasse ausstellt. Fragen Sie die neue Kasse, wie sie das S1 auf ihren Namen ausstellt und ob Sie es selbst an Ihre CPAM schicken müssen, damit Ihre Behandlungen in Frankreich ab Januar weiterhin gedeckt sind.
  • Erledigen Sie den Wechsel für jede Person. Die Krankenversicherung nach KVG ist eine Einzelversicherung: Wenn Ihr Partner, Ihre Partnerin oder Ihre Kinder ebenfalls in der Schweiz versichert sind, prüfen Sie die Prämie jeder Person und kündigen Sie für jede betroffene Person.

Zwei Punkte, auf die Sie achten sollten: Wenn Sie unbezahlte Prämien haben, für die Sie vor dem 30. November gemahnt wurden, ist der Wechsel nur möglich, wenn alles vor dem 31. Dezember bezahlt ist. Und allfällige Schweizer Zusatzversicherungen haben eigene Fristen: Die bisherige Kasse darf Sie nicht zwingen, sie zusammen mit der Grundversicherung zu kündigen.

Franchise und Versicherungsmodelle: kein Spielraum bei Wohnsitz in Frankreich

In der Schweiz wird oft empfohlen, die Prämie mit einer höheren Franchise (bis CHF 2500) oder einem Hausarzt-, HMO- oder Telmed-Modell zu senken. Diese Möglichkeiten stehen Personen mit Wohnsitz in der Europäischen Union nicht offen: Die Verordnung über die Krankenversicherung (KVV, Art. 101a) schliesst sie von diesen „besonderen Versicherungsformen“ aus.

Sie bleiben also in der ordentlichen Versicherung. Für Behandlungen in der Schweiz bedeutet das eine Franchise von CHF 300 pro Jahr für Erwachsene, danach einen Selbstbehalt von 10 % der Kosten, höchstens CHF 700 pro Jahr. Für Behandlungen in Frankreich vergütet Ihre CPAM die Kosten zu den Tarifen der französischen Sozialversicherung. Das heisst: Bei Wohnsitz in Frankreich ist die Wahl der Krankenkasse der einzige echte Hebel bei der Prämie — und die Unfalldeckung.

Kassenwechsel ist nicht Systemwechsel

Verwechseln Sie nicht zwei verschiedene Schritte:

  • Die KVG-Krankenkasse wechseln: Sie bleiben im Schweizer System. Das ist jedes Jahr möglich, zu den oben genannten Terminen.
  • Vom KVG in die französische Krankenversicherung wechseln (oft „CMU frontalier“ genannt): Das ist das Optionsrecht (droit d'option), das innerhalb von 3 Monaten nach Beginn der Erwerbstätigkeit in der Schweiz ausgeübt wird. Laut dem CLEISS (auf Französisch) ist diese Wahl endgültig.

Das Optionsrecht kann nur in bestimmten Situationen erneut ausgeübt werden: erste Stelle in der Schweiz, Wiederaufnahme einer Arbeit in der Schweiz nach einer Beschäftigung in einem anderen EU-Land oder nach einer Arbeitslosigkeit in Frankreich, Verlegung des Wohnsitzes nach Frankreich oder Pensionierung. Eine Heirat, eine Geburt oder ein Stellenwechsel ohne Arbeitslosigkeit dazwischen reichen nicht aus, ebenso wenig eine Prämienerhöhung. Waren Sie dagegen zwischen zwei Verträgen in Frankreich arbeitslos (bei Saisonniers häufig), eröffnet der neue Vertrag die Wahl erneut.

Und 2028? Ein angekündigter Anstieg, ohne offizielle Zahl

Das Schweizer Parlament hat im Juni 2024 beschlossen, die im Ausland wohnhaften Versicherten — rund 200 000 Personen, vor allem Grenzgänger mit Wohnsitz in Frankreich oder Deutschland — in den „Risikoausgleich“ aufzunehmen, den Mechanismus, der die Kosten zwischen den Krankenkassen ausgleicht. Das Inkrafttreten ist auf Anfang 2028 geplant.

Da Grenzgänger im Allgemeinen gesund sind, werden ihre Krankenkassen Abgaben in diesen Mechanismus leisten müssen. Das BAG rechnet deshalb mit einer Tendenz zu höheren Prämien für Versicherte in Ländern mit vielen Grenzgängern, wie Frankreich. Eine offizielle Prozentzahl wurde jedoch nicht veröffentlicht. Es kursieren Schätzungen von +60 bis 65 %, die sogar in einer Anfrage im französischen Senat zitiert wurden, aber sie stammen nicht vom BAG und sind mit Vorsicht zu geniessen. Die Prämien 2028 werden erst im Herbst 2027 bekannt.

Was das heute für Sie bedeutet: nichts für 2027, aber ein Grund mehr, jeden Herbst zu vergleichen. Und nach den geltenden Regeln erlaubt eine Prämienerhöhung nicht, das Optionsrecht neu auszuüben.

Die häufigsten Fehler

  • Die Kündigung Ende November in Frankreich aufgeben — massgebend ist das Eingangsdatum bei der Krankenkasse
  • Kündigen, ohne sich anderswo anzumelden — ohne Bestätigung einer neuen Kasse bleiben Sie bei der bisherigen versichert, zu deren Prämie
  • Sich auf den durchschnittlichen Anstieg von 5 % verlassen — diese Zahl gilt für Versicherte mit Wohnsitz in der Schweiz, nicht für Sie
  • Die Franchise erhöhen oder ein Hausarztmodell wählen wollen — diese Möglichkeiten stehen Versicherten mit Wohnsitz in Frankreich nicht offen
  • Die Unfallversicherung doppelt bezahlen — prüfen Sie, ob Ihr Arbeitgeber Sie bereits versichert
  • Die CPAM vergessen — klären Sie mit Ihrer neuen Kasse und Ihrer CPAM, dass das S1 den Wechsel mitmacht
  • Kassenwechsel und Optionsrecht verwechseln — Ersteres ist jedes Jahr möglich, Letzteres ist endgültig

Offizielle Quellen

Sich begleiten lassen

Prämien vergleichen, Briefe aufsetzen, die Bestätigungen beider Kassen und danach der CPAM verfolgen: Das ist nicht kompliziert, fällt aber mitten in den November und duldet keinen Aufschub.

Ich bin weder Versicherungsmaklerin noch Steuerberaterin noch Juristin: Ich sage Ihnen nicht, welche Krankenkasse Sie wählen sollen. Aber als Verwaltungsassistentin mit Schwerpunkt Grenzgängerbegleitung kann ich Ihnen helfen, Ihre Unterlagen zu sammeln, Ihre Prämie mit dem offiziellen Tarif zu vergleichen, die Kündigungs- und Anmeldeschreiben vorzubereiten und zu prüfen, dass auf Schweizer wie auf französischer Seite alles in Ordnung ist.

Der 30. November rückt näher? Vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch — wir bereiten Ihren Kassenwechsel gemeinsam vor.

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