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Grenzgänger-Kalender 2027: alle wichtigen Termine

Oktober 2026·9 Min. Lesezeit

Aktualisiert am 23. Oktober 2026.

Wer in Frankreich wohnt und in der Schweiz arbeitet, hat Fristen auf beiden Seiten der Grenze: französische Einkommenssteuer, Schweizer Quellensteuer, Krankenversicherung, URSSAF … und keine Behörde schickt Ihnen den vollständigen Kalender. Hier ist er, Monat für Monat, für das Jahr 2027.

Noch sind nicht alle Termine für 2027 veröffentlicht. Wo ein Datum fehlt, finden Sie den üblichen Zeitraum («in der Regel») und zur Orientierung das Datum von 2026. Prüfen Sie das genaue Datum jedes Jahr bei der zuständigen Stelle: Die offiziellen Links stehen am Ende des Artikels.

Vorab: Welche Termine betreffen Sie?

Nicht jeder Termin gilt für alle. Zwei Fragen genügen, um herauszufinden, welche Termine für Sie gelten:

  • In welchem Kanton arbeiten Sie? In den 8 Kantonen des französisch-schweizerischen Abkommens von 1983 (Bern, Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Waadt, Wallis, Neuenburg, Jura) wird, wer grundsätzlich jeden Tag nach Frankreich zurückkehrt, in Frankreich besteuert — dank der Bescheinigung 2041-AS. In Genf und den übrigen Kantonen wird die Steuer in der Schweiz an der Quelle erhoben. In jedem Fall deklarieren Sie Ihr Einkommen in Frankreich.
  • Welche Krankenversicherung haben Sie gewählt? Mit der LAMal (Schweizer Grundversicherung nach KVG) achten Sie im Herbst auf die Prämien und auf die Frist vom 30. November. Mit der französischen Krankenversicherung (oft «CMU frontalier» genannt) zählt die jährliche Erklärung bei der URSSAF.

Januar

  • 1. Januar — neue LAMal-Prämien. Die Prämien 2027 gelten. Wenn Sie im November die Krankenkasse gewechselt haben, versichert Sie ab diesem Datum die neue.
  • Anfang Januar — Zahlungsplan der URSSAF (französische Krankenversicherung). Der Zahlungsplan («échéancier») für den Beitrag des Jahres steht in Ihrem Online-Konto auf urssaf.fr bereit oder kommt per Post. Standardmässig zahlen Sie vierteljährlich, oder monatlich, wenn Sie die monatliche Lastschrift wählen; jede Rate ist am letzten Werktag des Quartals bzw. des Monats fällig.
  • Anfang 2027 — Ihr Arbeitgeber meldet Ihren Homeoffice-Anteil 2026. Das ist neu: Schweizer Arbeitgeber müssen der Steuerverwaltung ihres Kantons jedes Jahr eine Bescheinigung über Lohn und Homeoffice-Anteil ihrer in Frankreich wohnhaften Angestellten einreichen. Die erste betrifft 2026 und ist Anfang 2027 fällig; die Daten werden anschliessend mit Frankreich ausgetauscht. Auf Bundesebene gibt es kein genaues Datum («zu Beginn eines Kalenderjahres»); Genf nennt den Januar 2027. Vergleichen Sie den gemeldeten Anteil mit Ihrer eigenen Aufstellung: Bei mehr als 40 % Homeoffice im Kalenderjahr (vorübergehende Einsätze eingeschlossen, bis zu 10 Tage) ändern sich die Steuerregeln.

März

  • 31. März — letzter Termin, um die Quellensteuer 2026 berichtigen zu lassen. Wenn Sie in der Schweiz quellenbesteuert sind (in Genf, in einem Kanton ausserhalb des Abkommens oder in den 8 Kantonen ohne Bescheinigung 2041-AS) und Ihnen der Abzug falsch erscheint, oder wenn Sie als quasi-ansässig gelten (mindestens 90 % der weltweiten Bruttoeinkünfte des Haushalts in der Schweiz steuerbar) und eine nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV, französisch TOU) wünschen, muss der Antrag spätestens am 31. März abgeschickt werden. In Genf ist das das Formular DRIS/TOU (ein NOV-Antrag muss jedes Jahr erneuert werden); ohne Antrag wird die abgezogene Quellensteuer endgültig. Die Frist vom 31. März ist im Bundesrecht festgelegt und gilt in allen Kantonen; nur das Formular ist von Kanton zu Kanton verschieden.

April bis Juni: die Steuererklärung in Frankreich

  • April — die Online-Erklärung öffnet. Die offiziellen Termine für 2027 werden im April bekanntgegeben (2026 öffnete der Online-Dienst am 9. April). Sie deklarieren Ihr Einkommen 2026, einschliesslich Ihres Schweizer Lohns, auf dem Anhang 2047-SUISSE: Kästchen «CAS 1», wenn Sie Grenzgänger im Sinne des Abkommens von 1983 sind, sonst «CAS 2A» oder «CAS 2B».
  • 8 Kantone, ab dem zweiten Jahr — der Lohnausweis. Legen Sie Ihrer Erklärung den Lohnausweis («certificat de salaire pour la déclaration d'impôt») Ihres Schweizer Arbeitgebers bei; wenn Sie online deklarieren, senden Sie ihn über die gesicherte Nachrichtenfunktion Ihres Steuerkontos. So erhalten Sie im Herbst die vorausgefüllte Bescheinigung 2041-ASK.
  • Ende Mai bis Anfang Juni — Abgabefrist, in der Regel gestaffelt nach Département. Zur Orientierung 2026 (online): 21. Mai für die Départements 01 bis 19 (darunter Ain), 28. Mai für die Départements 20 bis 54 (darunter Doubs und Jura), 4. Juni für die Départements 55 bis 976 (darunter Haut-Rhin und Haute-Savoie). Papiererklärung: 19. Mai.
  • Mit der Erklärung — Ihre Schweizer Konten. Jedes im Ausland geführte Bankkonto muss jedes Jahr mit dem Formular 3916 deklariert werden, zusammen mit Ihrem Einkommen. Ein nicht deklariertes Konto kostet 1500 Euro Busse.

August

  • Mitte August — die Erklärung bei Bedarf berichtigen. Sobald Sie Ihren Steuerbescheid («avis d'impôt») erhalten haben, können Sie Ihre Erklärung noch mit dem Online-Dienst «Corriger ma déclaration en ligne» korrigieren. 2026 war er von Mitte August bis Mitte Dezember offen.

September

  • September — neuer Steuersatz, neue Vorauszahlungen. Ihre Erklärung vom Frühjahr legt einen neuen Satz für die französische Steuer fest, der ab September gilt. Wenn Sie in Frankreich besteuert werden (8 Kantone), zieht Ihr Schweizer Arbeitgeber die französische Steuer nicht ab: Sie zahlen sie in Vorauszahlungen, die am 15. jedes Monats abgebucht werden und deren Betrag sich zu diesem Zeitpunkt ändert. Ist für 2026 noch Steuer offen, wird sie im September auf einmal (unter 300 Euro) oder in vier Raten von September bis Dezember abgebucht.
  • Ende September — die LAMal-Prämien 2028 werden bekanntgegeben. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) gibt die Prämien des Folgejahres bekannt; jene für Versicherte mit Wohnsitz in der Europäischen Union werden auf priminfo.admin.ch veröffentlicht (2026: am 29. September). Die Krankenkassen legen für jedes Land eine eigene Prämie fest: Sie zahlen den Tarif für Frankreich, nicht den Ihres Arbeitskantons.

Oktober

  • Mitte Oktober (in der Regel) — jährliche Erklärung bei der URSSAF, wenn Sie die französische Krankenversicherung gewählt haben. Sie deklarieren online Ihr Einkommen des Vorjahres, nach dem sich der Beitrag des Folgejahres richtet: 2026 das Einkommen 2025 für den Beitrag 2027, bis zum 14. Oktober. Jede betroffene Person reicht ihre eigene Erklärung ein. Ohne Erklärung wird der Beitrag von Amts wegen auf Basis des Fünffachen der französischen Sozialversicherungs-Beitragsbemessungsgrenze berechnet (240 300 Euro im Jahr 2026); bei verspäteter Erklärung wird die Berechnungsgrundlage um 10 % erhöht.
  • Vor dem 31. Oktober — Ihre neue LAMal-Prämie. Ihre Krankenkasse muss Ihnen Ihre Prämie 2028 vor diesem Datum mitteilen. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, sie mit den anderen Kassen zu vergleichen, die Personen mit Wohnsitz in Frankreich versichern.
  • Herbst — die 2041-ASK kommt (8 Kantone). Wenn Sie bei der Online-Erklärung auf der 2047-SUISSE «CAS 1» angekreuzt haben, wird Ihnen eine vorausgefüllte Bescheinigung 2041-ASK nach Hause geschickt, gültig für das Folgejahr.

November

  • 30. November — die LAMal-Krankenkasse wechseln. Für einen Wechsel auf den 1. Januar muss Ihre Kündigung spätestens am 30. November bei Ihrer aktuellen Krankenkasse eintreffen; das BAG empfiehlt, sie vor dem 15. November eingeschrieben zu senden. Melden Sie sich gleichzeitig bei der neuen Kasse an. Achtung: Ein Kassenwechsel ist kein Systemwechsel. Die Wahl zwischen LAMal und französischer Krankenversicherung bleibt endgültig. Alle Einzelheiten: KVG-Prämien 2027 und Kassenwechsel.

Dezember

  • Vor dem 1. Januar — die Bescheinigung 2041-AS (8 Kantone). Geben Sie Ihrem Schweizer Arbeitgeber jedes Jahr vor dem 1. Januar Ihre Bescheinigung über den steuerlichen Wohnsitz (eine vom französischen Finanzamt abgestempelte 2041-AS oder die vorausgefüllte 2041-ASK). Ohne sie muss er die Quellensteuer abziehen. Wenn die 2041-ASK nicht mehr zu Ihrer Situation passt (neuer Arbeitgeber, neue Adresse) oder nicht angekommen ist, füllen Sie eine 2041-AS aus und lassen Sie sie abstempeln — nicht erst in letzter Minute.
  • Mitte Dezember — Ende der Online-Korrekturen der Steuererklärung (2026: Mitte Dezember).

Das ganze Jahr: Fristen, die mit einem Ereignis beginnen

  • Erste Stelle in der Schweiz — 3 Monate für die Wahl der Krankenversicherung. Sie haben ab Ihrem ersten Arbeitstag 3 Monate Zeit, um zwischen der LAMal und der französischen Krankenversicherung zu wählen (Formular «Choix du système d'assurance maladie», von der CPAM ausgefüllt und dann bei Ihrem Arbeitskanton eingereicht). Ohne Wahl werden Sie automatisch der LAMal zugewiesen, und die Wahl ist endgültig. Alle Schritte: die Schritte in den ersten 3 Monaten.
  • Neue Stelle in einem der 8 Kantone — die 2041-AS vor dem ersten Arbeitstag. Im ersten Jahr muss die abgestempelte Bescheinigung dem Arbeitgeber vor Stellenantritt übergeben werden.
  • Anmeldung bei der französischen Krankenversicherung — 20 Tage. Wenn Sie gerade als Grenzgänger angemeldet wurden, deklarieren Sie Ihr Einkommen bei der URSSAF innerhalb von 20 Tagen nach der Anmeldung.
  • Stellenverlust — sofort bei France Travail anmelden. Frankreich, Ihr Wohnsitzland, zahlt Ihre Arbeitslosenentschädigung. Sie haben nach Vertragsende 12 Monate Zeit für die Anmeldung, aber die Leistung kann nicht vor der Anmeldung beginnen, und danach gilt eine Wartezeit von 7 Tagen: Melden Sie sich an, sobald Ihr Vertrag endet. Die Einzelheiten: Arbeitsplatzverlust in der Schweiz, wenn man in Frankreich lebt.

Offizielle Quellen

Sich begleiten lassen

Ein Kalender ist nützlich — aber man muss auch wissen, welche Termine einen betreffen, und die richtigen Unterlagen im richtigen Moment bereit haben.

Ich bin keine Steuerberaterin und keine Juristin, aber als Verwaltungsassistentin mit Schwerpunkt Grenzgängerbegleitung kann ich Ihnen helfen, die Termine zu erkennen, die Sie betreffen, Ihre Unterlagen vorzubereiten und von Jahr zu Jahr nichts zu verpassen.

Möchten Sie Ihre Termine durchgehen? Vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch — wir planen Ihr Jahr gemeinsam.

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